Linden, 21. Juli 2024 – Peymann Fardipour, 1. Vorsitzender der FDP Linden, weist eindringlich darauf hin, dass die Frist zur Einreichung der Korrekturmitteilung für versiegelte Flächen von Grundstücken in knapp zwei Wochen endet. Immobilienbesitzer in Linden sollten ihre berechtigten Korrekturansprüche rechtzeitig bei der Stadt anzeigen.

Ende Juni hat die Stadt Linden an alle Grundstückseigentümer Antwortbögen versandt, die die geschätzten versiegelten Flächen der jeweiligen Grundstücke enthalten. Sollten Immobilienbesitzer den beigefügten Korrekturbogen nicht bis zum 02. August 2024 an die Stadt zurücksenden, wird die zukünftige Abwassergebühr auf Grundlage dieser Schätzungen erhoben. „Die Frist von fünf Wochen zur Einreichung dieses Korrekturbogens ist, gerade in der Urlaubszeit, sehr knapp angesetzt“, so Fardipour.

Der neu beschlossene „Grundstücksabflussbeiwert“ der Stadt Linden, der die Entsorgungsgebühren des Niederschlagswassers bestimmt, basiert auf den versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücksflächen. Die korrekte Ermittlung dieser Flächen ist für viele Bürger, insbesondere ältere Mitbürger mit Einfamilienhäusern, ohne fremde Hilfe kaum möglich. „Das Ausmessen der versiegelten Flächen und deren Einordnung in bestimmte Kategorien sowie die Klärung, ob die Flächen tatsächlich in die Kanalisation entwässern, erfordert oft fachkundige Unterstützung“, erklärt Peter Reinwald, 2. Vorsitzender der FDP Linden und Bauingenieur.

Reinwald hat einige von der Stadt Linden versendete Flächenschätzungen überprüft und festgestellt, dass diese nur grob und teilweise zu Lasten der Bürger erstellt wurden. In einem von ihm geprüften Fall ergab sich eine Abweichung der abflussrelevanten Fläche von über 50 %. Daher sollten alle Immobilienbesitzer, die bisher noch nicht aktiv geworden sind, die geschätzten Flächengrößen und deren Eingruppierung zumindest stichpunktartig überprüfen. Wenn man dies bis zum 02.08.2024 nicht leisten kann, empfiehlt die FDP eine Verlängerung der Abgabefrist bei der Stadt Linden zu beantragen und mit einem Fachmann die Schätzungen zu prüfen.

Die FDP Linden befürchtet, dass bei dieser Reform der Abwassergebühren, deren genaue Höhe erst bekannt gegeben wird, wenn alle Grundstücke erfasst sind, diejenigen Bürger benachteiligt werden, die sich auf die Schätzungen der Stadt verlassen.

Für Rückfragen und weitere Informationen steht die FDP Linden gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Peymann Fardipour

1. Vorsitzender FDP Linden

peymannaf@yahoo.de

Peter Reinwald

2. Vorsitzender FDP Linden

p.reinwald@svb-reinwald.de